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Alt 11.11.2010, 07:23
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Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 1
Standard Wann muss Wertstellung des Gehaltes erfolgen?

Hallo Zusammen,

wenn im Arbeitsvertrag folgendes steht:

Zitat:
Die Vergütung ist jeweils zum 5. des Folgemonats fällig. Sie erfolgt bargeldlos.
  1. Heißt das dann, die Wertstellung muss am 5. erfolgen, also ich kann am 5. über das Geld verfügen, oder der AG schickt die Überweisung am 5. ab.
  2. Wenn ersteres aus 1. zutrifft, kann der AG sich dann rausreden, dass es von Bank zu Bank eben so lange dauert? Bsp. Von Deutscher Bank zur Sparkasse.
Danke für alle Antworten schon an dieser Stelle.

Fritz
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gehalt, wertstellung

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