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Zitat von fritze007
Hallo Zusammen,
wenn im Arbeitsvertrag folgendes steht:
- Heißt das dann, die Wertstellung muss am 5. erfolgen, also ich kann am 5. über das Geld verfügen, oder der AG schickt die Überweisung am 5. ab.
- Wenn ersteres aus 1. zutrifft, kann der AG sich dann rausreden, dass es von Bank zu Bank eben so lange dauert? Bsp. Von Deutscher Bank zur Sparkasse.
Danke für alle Antworten schon an dieser Stelle.
Fritz
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Hallo,Fritz
Gibt es einen Betriebsrat? dieser hätte nach § 87 Abs.1 Nr.4 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei Festlegung des Fälligkeitszeitpunktes der Auszahlung von Löhnen;
-Bestimmung des Ortes, an der die AN ihr Arbeitsentgelt in Emfang nehmen.