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Alt 04.11.2010, 21:52
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Standard Entgeltfortzahlung, undurchsichtige Regelung im Betrieb

Ich habe es im Rahmen des BR zur Zeit mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Ich habe mich nun in alles was ich gefunden habe eingelesen und möchte Euch bitten, mal gegenzulesen, ob ich alles verstanden habe.

Wir arbeiten im Betrieb nach einem Dienstplan, der an allen Wochentagen Dienste vorsieht, für die Vollzeitkraft an durchschnittlich 5 Tagen / Woche. Wir haben lt. Tarifvertrag eine Jahresarbeitszeit und bekommen ein monatliches Gehalt, das von der erbrachten Monatsarbeitszeit unabhängig ist.

Nun geht es um die Frage, wieviele Stunden auf das Arbeitszeitkonto (Jahreskonto) gutgeschrieben werden, wenn ein Mitarbeiter erkrankt ist.

1. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz §4 Abs.1 sollte genau das gutgeschrieben werden, was der Arbeitnehmer gutgeschrieben bekommen hätte, wenn er nicht krank geworden wäre.

Also wenn der Dienstplan so aussieht:
Mo 12h
Di frei
Mi 12h
Do 12h
Fr frei
Sa frei
So 12h

Dann müssten doch am Ende der Woche 48h gutgeschrieben werden, egal ob krank oder gesund. Richtig? Wäre er nur am Fr krank, bekäme er gar nichts gutgeschrieben.

Nun heißt es in §4 Abs. 4 im EntgFG, dass von Abs.1 abweichende Bemessungsgrundlagen durch einen Tarifvertrag vereinbart werden können. Ich habe in unserem Tarifvertrag folgendes gefunden:

Unter Arbeitszeitregelungen:

...
[3] Von der Regelarbeitszeit werden abgezogen die Zeiten des Erholungsurlaubes, der Wochenfeiertage, ggf. einer Arbeitsunfähigkeit, eines Sonderurlaubes und einer Arbeitsbefreiung nach § 7 pro Tag mit 1/260 der jährlichen Regelarbeitszeit.
...

Und unter: Bezüge im Krankheitsfalle

1 Bei Arbeitsunfähigkeit gelten die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetz es, ...
3 Als Krankenbezüge werden die Monatsbezüge gezahlt.

Ich habe das so verstanden, dass sich die Bemessungsgrundlage aufgrund der Regelung der Arbeitszeit im Tarifvertrag ändert und sich der § Bezüge im Krankheitsfall auf die sonstigen Regelungen bezieht.

Das bedeutet also, dass der Mitarbeiter, der von Mo. - So. krank war und nach dem obigen Dienstplan gearbeitet hätte, 5x die Regelarbeitszeit (bei uns 8,5h, also insgesamt 42,5h) gutgeschrieben bekäme. Wäre er nur am Freitag krank, bekäme er 8,5h (=1/260 der Jahresarbeitszeit) obwohl er an dem Tag gar nicht zur Arbeit eingeteilt gewesen ist.

Korrekt so weit? Ist das so regelbar oder gibt es da Anmerkungen / Urteile, die man kennen sollte?
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Stichworte
dienstplan, entgeldfortzahlung, entgfg, tarifvertrag

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