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Ja, danke. Das hat meine Meinung, wie es nach EntgFG zu berechnen wäre bekräftigt. Es bleibt aber die Frage, ob der TV nach §4 Abs. 4 EntgFG wirksam in die Berechnung eingegriffen hat. Immerhin lese ich im TV zwei gegensätzliche und sehr allgemein gehaltene Regelungen (1/260 pro Arbeitsunfähigkeitstag; es gilt das EntgFG).
Dass die "Arbeitsanweisung" unsinnig ist, steht wohl außer Frage. |
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| Stichworte |
| dienstplan, entgeldfortzahlung, entgfg, tarifvertrag |
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