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Alt 06.11.2010, 07:21
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Beiträge: 3
Standard AW: Entgeltfortzahlung, undurchsichtige Regelung im Betrieb

Ja, danke. Das hat meine Meinung, wie es nach EntgFG zu berechnen wäre bekräftigt. Es bleibt aber die Frage, ob der TV nach §4 Abs. 4 EntgFG wirksam in die Berechnung eingegriffen hat. Immerhin lese ich im TV zwei gegensätzliche und sehr allgemein gehaltene Regelungen (1/260 pro Arbeitsunfähigkeitstag; es gilt das EntgFG).

Dass die "Arbeitsanweisung" unsinnig ist, steht wohl außer Frage.
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dienstplan, entgeldfortzahlung, entgfg, tarifvertrag

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