|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo Freunde und Helfer,
ich habe ja im Moment vor, den Rechtsstreit gegen meinen ehem. Arbeitgeber anzugehen und brauche noch ein paar Infos um mir sicher zu sein, dass ich richtige Argumente auf den Tisch lege. Wer nachlesen will: 1 und 2 Mich interessiert es, ob diese Beschäftigung berufsmäßig ausgeführt wurde. In meinem Vertrag steht, ich soll als "kurzfristig Beschäftigter" angestellt sein, die Firma hat mich jedoch als 400€-Kraft gemeldet und teilte dementsprechend meinen Lohn einfach auf 2 Monate auf (hier nicht zu vergessen, dass, wie in den anderen Threads erläutert, immer noch 250€ fehlen). Darf die Firma das, ohne mir das mitzuteilen oder MUSS das gelten, was im Vertrag steht und das hätte vorher geklärt werden müssen? Ich bin 19, habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und warte auf den Zivildienst, der im Januar beginnt. Danach werde ich Studieren. So wie ich das verstanden habe wird in einer solchen Situation grundsätzlich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ausgegangen, d.h. ich könnte im Prinzip kurzfristig Beschäftigt sein (der Wortlaut der Firma am Telefon: "ICH KANN SIE NICHT KURZFRISTIG BESCHÄFTIGT MELDEN, SIE SIND EIN ARBEITSLOSER WIE JEDER ANDERE AUCH"). Jetzt wirds ein bisschen interessant, denn ich bin arbeitssuchend gemeldet seit Ende meiner Schullaufbahn (31.07.2010) um weiterhin Kindergeld zu bekommen (Ja, der Staat scheint gern Geld abzugeben). DANN wird ja normalerweise von Berufsmäßigkeit ausgegangen. Hier noch die Info, ist ja überall im Inet zu finden. Wie sieht das jetzt aus? Ist das Warten auf den Zivi "stärker" oder die Meldung, dass ich arbeitssuchend bin? Das Geld brauch ich nicht zum Leben, ich weiß nicht, in wie weit das Richter bei einer Urteilssprechung interessiert, oder ob eher pauschal gesagt wird "du berufsmäßig, du nicht". Hab das eher so aus Langeweile nebenbei gemacht und mir von dem Geld Computerzeug etc gekauft, d.h. für mich PERSÖNLICH ist die Beschäftigung von untergeordneter Wirtschaftlicher Bedeutung^^. Da, wie oben erläutert, das Geld aufgeteilt wurde interessiert es mich, im Zuge der Antworten zu erfahren, ob sich da noch was rausholen lässt. Sollte das falsch sein und sollte ich eigentlich, wie es im Vertrag steht, als kurzfristig Beschäftigter gemeldet sein, so käme das ja einer verspäteten Zahlung gleich (mehr als 1 Monat). Vielen Dank für Hilfe und einen schönen Abend, Max |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| berufsmäßig, berufsmäßigkeit, gehalt, kurzfristig, minijob |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|