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Alt 26.10.2010, 22:56
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Standard AW: Kann ich als Aushilfskraft (Vollzeit) im Krankheitsfall gekündigt werden?

Zitat:
Habe halt mal gehört, dass man im Krankheitsfall nicht gekündigt werden kann...
Das ist leider so eine ewige Legende, die vermutlich von Arbeitnehmergeneration zu Arbeitnehmergeneration weitergetragen wird.
Ein andere Legende ist z.B.: nach der 3. Abmahnung ist man gekündigt.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der AG sofort kündigt. In den ersten 4 Wochen besteht keine Entgeltfortzahlung durch den AG. Normalerweise springt hier die Krankenkasse ein. Es gibt aber seit kurzem den sogenannten ermässigten KK-satz, der vor allem für kurzfristig Beschäftigte gedacht ist. Der Haken dabei: es besteht kein Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.

Zitat:
muß mich echt zur Arbeit quälen...richtig heftig... kann nur noch mit Schmerzmitteln Linderung schaffen...
Wenn es nicht geht, dann sollte man auch nicht sein Gesundheit aufs Spiel setzen. Schon gar nicht für einen auf 2Monate befristeten Vertrag.
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Stichworte
aushilfskraft, krankheit, kündigung, tarifvertrag

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