Hi,
da ich ja erzählt habe, dass ich zu wenig Gehalt bekommen habe und vor Gericht gehen werde hier direkt meine nächte Frage um mich abzusichern.
Wer hat keinen, bzw nach anderem Recht als nach dem BUrlG Urlaubsanspruch?
Nach dem was ich erfahren habe werden fast alle gleich behandelt, egal ob es sich um geringfügig, kurzfristig, vollzeit, teilzeit oder wasauchimmerfür beschäftigte handelt.
Als ich da angefangen habe meinten die man hat 2 Tage Urlaubsanspruch IM JAHR

und die dürfte man erst nach 6 monaten nehmen. Bitte jetzt nicht das gesetz erklären, dass das vlt anders gemeint gewesen war, ich kenne das Gesetz eig ganz gut und bin mir auch sicher, dass die das SO formuliert haben. Die Firma ist sowieso ganz witzig.
Danke,
Max
Danke,
Max