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Alt 22.10.2010, 16:19
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Standard AW: Wer hat keinen Urlaubsanspruch nach BUrlG?

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Auch wenn die Leihfirmen leiber den Begriff Zeitarbeit nutzen (weil es nicht so abwertend klingt) ist der korrekte Begriff nach dem Arbeitnehmerüberlassungsg esetz: Leiharbeit.

Die Leiharbeit definiert sich dadurch, dass Leih-AG X seinen angestellten LAN Y an einen beliebigen Entleihbetrieb verleiht. Früher waren diese Überlassungen per Gesetz zeitlich befristet. Wer also einen LEiharbeiter länger als 6 Monate benötigte, musste diesen danach einstellen oder wieder an die Leihfrima zurückgeben.
Diese maximale Verleihdauer wurde in den 90er Jahren immer weiter verlängert und wurde mit den Hartz1-Gesetzen 2003 kompette abgeschafft. Theoretisch kann also ein Leiharbeiter bis zum Renteneintritt an ein un dieselbe Firma verliehen werden und bleibt rein rechtlich jedoch immer Angestellter der Leihfirma, die dafür kräftig mitkassiert.



Richtig bei der Leihfrima unterschreibt man immer einen Vertrag und es werden momentan flächendeckend Tarifverträge angewendet. Leider verdienen diese Tarifverträge den Namen nicht. Die darin festgehaltenen Arbeitsbedingungen sind unterirdisch und dienen nur dem einen Zweck: den eigentlich im ÄÜG vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsat z (der Leiharbeiter müsste denselben Lohn und die selben übrigen Arbeitsbedingungen (Urlaub, etc.) wie ein Festangestellter AN bekommen) mit Hilfe dieser "Tarifverträge" zum Nachteil der LAN auszuhebeln.




Der Arbeitvertrag des LAN mit der Leihfirma kann auch befristet sein. LAN, die schon lange dabei sind, haben oft unbefristete Verträge. Nach einer Studie "überleben" die meisten Leiharbeitsverhältnisse aber gar nicht erst den 3. Monat.
ich hab mit den 5,5 respektive 6,5€ nettostundenlohn ja auch nicht wirklich den krasse tarifvertrag des himmels, nicht wahr? =)
erstmal tausend dank für deine ausführliche erklärung allerdings hab ich noch nicht ganz verstanden, ob jetzt klipp und klar drinsteht, dass es sich um leiharbeit handelt.

wenn es nicht drinsteht, woran erkenne ich, ob ich ebi einer leiharbeitsfirma angestellt bin (generell eher traurig, dass ich das nicht weiß). der begriff dienstleister gibt ja dann eig schon aufschluss darüber.
besteht denn noch interesse oder würde es MIR auch helfen, wenn ich den vertrag mal hochlade?

danke,
max
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urlaubsanspruch, urlaubsentgeld

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