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Alt 06.10.2010, 18:43
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Registriert seit: 06.10.2010
Beiträge: 6
Standard was ist ein arbeitsfreier Tag?

Liebe Experten,
ich habe diese Woche folgende Konstellation im Dienstplan stehen:

Dienstag Nachtschicht mit Dienstende um 03:30Uhr,
(Nacht zum Mittwoch), danach am Mittwoch frei und am Donnerstag muß ich wieder antreten um 13:15Uhr. (=24h plus 9h)
Nun habe ich gelesen, dass unter einem Ruhetag zu verstehen ist:

"Ein arbeitsfreier Tag zählt als Urlaubs- oder Ruhetag im Sinne dieses Tarifvertrages nur dann, wenn er neben den arbeitsfreien 24 Stunden (0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) auch die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden umfasst".


Handelt es sich dabei um einen Absatz im Arbeitsrecht und gilt damit für alle oder gilt diese Regel nur dort, wo ich sie herkopiert habe, nämlich aus dem Manteltarifvertrag für Filmschaffende? Ich arbeite beim öffentlich rechtlichen Fernsehen und finde keine Passage darüber in unserem eigenen Tarifvertrag.

Zählt nun der freie Mittwoch als frei oder nicht? Wenn nicht, müßte ich eigentlich Anspruch haben auf einen zusätzlich freien Tag.
Vielen Dank
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Stichworte
arbeitsfreier tag, schichtarbeit, tarifvertrag

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