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Alt 28.09.2010, 18:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 115
Standard AW: Auslauf Krankengeld

Hallo Mutti,

solange über den Antrag über Erwerbsminderung noch nicht entschieden ist, zahlt die Agentur für Arbeit ALG1 nach § 125 SGB III. Ein Antrag muss gestellt werden.

§ 125 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung

Gruß
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