AW: Arbeiten in der EU - Zuständigkeit Arbeitsgericht
Hallo,
also du sollst nicht zur deutschen Sozialversicherung angemedlet werden, sondern zur portugisischen?
Falls ja wird wohl auch das ArbeitsG dort zuständig sein. Zumal was willst du mit einem deutschen Urteil anfangen, wenn es z.b. hier in D keine vollstreckbaren Werte der Firma gibt.
Zu den anderen Fragen kann ich dann aus protugisischer Sicht nichts sagen.
In D wärst du nicht haftbar für die SV, der AG ist da in der Zahlungspflicht (ausser du wärst privat krankenversichert).
Für die Steuern bist allerdings (in D) du verantwortlich.
MfG
Matthias
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