Lohnfortzahlung bei unwirksamer Kündigung/Kleinbetrieben
Hallo,
ich habe eine kurze Zeit bei einem Kleinbetrieb (unter 5 Mitarbeitern) ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet.
Mir wurde fristlos gekündigt wegen inhaltlicher Differenzen.
Habe aber keine schriftliche Kündigung erhalten.
Wie verhält sich mein Anspruch auf Lohnfortzahlung? Auch Kleinbetriebe müssen sich doch an eine Kündigungsfrist halten, oder?
Abgesehen davon, besteht ja juristisch betrachtet das Arbeitsverhältnis noch.
In welche Richtung sollte ich meine Klage formulieren?
Danke
Janine M.
|