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Alt 16.09.2010, 17:36
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Standard AW: unfaire Feiertagsregelung

Zitat:
Zitat von Arbeits-Zorro Beitrag anzeigen
Damit sieht die Sache natürlich im punkto Annahmeverzug schon ganz ander aus.

Gruß
AZ
Hallo Ihr alle,
ich glaube nicht, dass Evil - Kitty einen AV nach Arbeit auf Abruf hat und ich glaube auch nicht, dass ihr Problem im Annahmeverzug liegt. Anscheinend wird ja hier nach DP gearbeitet, mit dem der AG sein Direktionsrecht ausübt. In der Pflege völlig normal und gang und gäbe. Eine WochenAZ kann bei Arbeiten am WE meist gar nicht eingehalten werden und der AV scheint ja auch anderes herzugeben.

Soweit dazu.

Feiertage dagegen können nur mit Minusstunden berechnet werden, wenn vorher dafür unzulässiger Weise Plusstunden vergütet wurden. Das kann ich aber hier nicht ersehen und scheint auch nicht so zu sein.
Nun können wir noch lange diskutieren, ändern kann das nur ein Anwalt oder auf lange Sicht ein BR.
LG Lotte
__________________
Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
Josef Joffe

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Stichworte
feiertag, feiertagsregelung, privates altenheim

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