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Alt 15.09.2010, 18:43
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Registriert seit: 15.09.2010
Beiträge: 10
Unglücklich Immer noch kein Restlohn erhalten.

Hallo erstmal.

Ich habe folgendes Problem.

Ich war bis zum 23.8.2010 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, am 23.8.2010 kündigte ich dort, dann bekam ich ein schreiben in dem mein arbeitgeber der kündigung widersprach und meine kündigung stattdessen als aufhebungvertrag annahm.

Original worte aus dem antwort-schreiben meiner Kündigung :

Laut Arbeitsvertrag haben Sie eine Kündigungsfrist innerhalb der letzten § Monate der Probezeit von zwei Wochen. Die Fristberechnung beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung. In Ihrem Fall haben Sie die vertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten und wir wiedersprechen hiermit ausdrüchlich.

Wir werten jedoch Ihre Kündigung als Angebot für einen Aufhebungsvertrag,das wir hiermit annehmen.

Ihr Arbeitsverhältnis endet daher mit ablauf des 24.08.2010.



Ende )



So nun meine frage bekomme ich jetzt trotzdem noch mein restlohn überstunden und urlaub ausgezahlt?



Danke für eure hilfe
AKA2514
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Stichworte
aufhebungsvertrag, lohn?, zeitarbeit

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