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Alt 14.09.2010, 22:22
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Registriert seit: 14.09.2010
Beiträge: 1
Standard skrupel im Umgang mit Kurzarbeitergeld

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin Teilhaber einer Baufirma.
Der Geschäftsführer der Firma (hat die meisten Anteile an der Firma) wird alle Angestellten zum nächsten ersten in Kurzarbeit (50% und 100%) schicken.
Dies hat er auch schon mal vor einem Jahr getan.
Damals mußten alle Angestellten zwei Tabellen mit Arbeitszeiten führen, eine, falls das Arbeitsamt eine Kontrolle durchführen sollte und eine mit den realen Zeiten. Die realen Zeiten beliefen sich i.d.R. auf die üblichen Wochenarbeitsstunden. Diese Überstunden wurden dann später nach Aufhebung der Kurzarbeit bei besserer Auftragslage vergütet.
Die Angestellten spielten mit, weil Sie ansonsten die Kündigung vor Augen hatten.
Ich stand damals wie heute der Sache skeptisch gegenüber.
Seine Meinung ist: "Das machen doch alle so..."
Ich glaube aber, es ist Betrug, oder sehe ich das falsch ?
Wenn dem so ist, dann stecke ich aber mit in der Sache, denn ich bin als Teilhaber ja eine Art Mittäter.
Oder hat Chef mit seinem Vorgehen sogar Recht ?
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Stichworte
betrugsverdacht, kurzarbeitergeld, überstunden

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