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Alt 22.09.2010, 16:39
BIG BIG ist offline
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Standard AW: skrupel im Umgang mit Kurzarbeitergeld

Wenn man in Kurzarbeit ist und KUG bezieht, bedeutet es noch lange nicht, dass man nicht gekündigt werden darf.
Das ist Richtig: Ausnahme, Betrieb mit BR schließt BV ab, in der verankert ist, dass aus betrieblichen Gründen nicht gekündigt werden darf.
Unabhängig davon bleibt immer noch die personen oder verhaltensbedingte Kündigung. So wie die frislose nach BGB.
__________________
Moin, Moin,
BIG

Ein Mensch steht niemals so aufrecht wie in dem Moment,
in dem er einem anderen hilft.
Mahatma Gandhi
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Stichworte
betrugsverdacht, kurzarbeitergeld, überstunden

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