AW: skrupel im Umgang mit Kurzarbeitergeld
Wenn man in Kurzarbeit ist und KUG bezieht, bedeutet es noch lange nicht, dass man nicht gekündigt werden darf.
Das ist Richtig: Ausnahme, Betrieb mit BR schließt BV ab, in der verankert ist, dass aus betrieblichen Gründen nicht gekündigt werden darf.
Unabhängig davon bleibt immer noch die personen oder verhaltensbedingte Kündigung. So wie die frislose nach BGB.
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Moin, Moin,
BIG
Ein Mensch steht niemals so aufrecht wie in dem Moment,
in dem er einem anderen hilft.
Mahatma Gandhi
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