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Zitat von Fussballsend
Hallo, Dyniiy
liegen denn die Voraussetzungen für Kurzarbeit vor?
Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, müßte der AG den betroffenen Arbeitnehmern eine Änderungskündigung aussprechen um rechtswirksam KU einführen zu können.Ich nehme mal an das das in dem Schreiben so gemacht wurdem,was ihr unterschrieben habt.Verweigert die AfA die Zahlung von KUG, ist der AG zur Zahlung -in Höhe des KUG verpflichtet.
Gruß FS
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Hallo Fussballsend !
Ich glaube auch nicht,daß die Einverständniserklärung zur KU eine Änderungskündigung ist.
Und sollte die AfA die KU verweigern,muss der AG das
volle Gehalt zahlen,denn wo keine KU,da auch kein KUG.Die ausgefallene Arbeitszeit ist dann unternehmerisches Risiko.
Grüsse,sueton