Betriebsvereinbarung über Arbeitsschutzgesetz?
Hallo zusammen!
Ich habe mal eine kleine Frage für die allgemeine Runde!
Folgende Sachlage: Ich arbeite als angestellter Kundendiensttechniker bei einem Heizungshersteller.....la ut Tarifvertrag haben wir eine geregelte Wochenarbeitszeit nach IG-Metal Vertrag...... nun kommt es von ca. mitte September bis rund mitte Mai zu erheblicher Mehrarbeit! D.h. Wochenstunden von 60-100 Stunden sind keine Seltenheit! Vergütet werden wir mit einem Grundgehalt + gefahrene Aufträge! Egal wieviele Stunden wir leisten, diese werden auch nicht separat aufgeführt, sondern lediglich über die Spesenabrechnung aufgezeichnet! Für arbeiten an Sonn+Feiertagen gibt es die tariflichen Zuschläge, allerdings keinen Ausgleichstag mehr, da dies, lt. Betriebsrat+Geschäftsführ ung, in einer separaten Betriebsvereinbarung so beschlossen wurde!
Die durchschnittliche Arbeitszeit übersteigt 8 Stunden (auch innerhalb von 6 Monaten) bei weitem!
In wie fern kann einer Betriebsvereinbarung das Arbeitsschutzgesetz aushebeln?
Gruß,
-bodo-
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