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Hallo!
In Unserer Firma gibt es seit kurzem eine neue Softwareanbindung für Kundendienstmonteure die unter anderem auch eine GPS Überwachung enthält. Nun meine Frage In wie weit muß der AG angeben welche Daten er speichert, wie lange und zu welchem Zweck er sie speichert? Muß es dazu eine Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter in schriftlicher Form geben? Würde mich über aufschlussreiche Antworten evtl. mit Quellen sehr freuen. Gruß Haleja!! |
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| datenschutz, gps überwachung |
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