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Alt 04.09.2010, 01:23
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Standard Bemessung von Arbeitsabläufen

In einem Betrieb mit ca. 400 Mitarbeitern sollten ab dem kommenden Montag alle einzelnen Arbeitsabläufe der Sekretärinnen und Assistenzkräfte händig mit 0,5-Minuten-Taktung bemessen werden. Überraschend wurde am Freitag nachmittags angekündigt, dass auch die Fachangestellten sämtliche anfallenden Zeiten im Arbeitsablauf vom Weg zum Gebäudeeingang bis ins Büro über jedes einzelne Telefonat oder Gespräch mit Kollegen, Beschaffung von Arbeitsmaterial, sämtliche Bewegungen am Arbeitsplatz ausgenommen den Toilettengang ebenfalls in 0,5-Minuten-Schritten, täglich für einen Monat händig zu erfassen haben. Diese Erfassung wird mit der betriebseigenen Software, die auch einen Kalender enthält, in welchem sämtliche Termine und Urlaubstage der Fachangestellten vermerkt sind, und die die komplette Arbeitsleistung jedes Fachangestellten mit der dafür hinterlegten Zeit enthält, ausgewertet. Damit ist die händige Erfassung der Arbeitsabläufe fast genau auf die Person eines Fachangestellten herunterbrechbar.
Eine Vorankündigung dieser Bemessung gab es für die Sekretärinnen, nicht jedoch für die Fachangestellten.

Ist dieses Vorgehen mit dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Datenschutzgesetz vereinbar? Hätte für die Fachangestellten ebenfalls eine Vorankündigung bzw. Vorbereitung auf diese Arbeitsablaufbemessung , wie für die Sekretärinnen, erfolgen müssen?

Kann das Votum des Betriebsrates für die Bemessung der Sekretärinnen, die nicht im Kalender und der Leistungssoftware abgebildet sind und anonym bleiben, vom Arbeitgeber stillschweigend auf die Fachangestellte ausgeweitet werden?

Die Erfassung erfolgt durch jeden Mitarbeiter anonym und manuell, die Auswertung geschieht zentral durch die Geschäftsführung und eine Consulting-Firma unter Zuhilfenahme einer potenten Software, die sämtliche Termine und minutengenau hinterlegten Auftragserledigungen der Fachangestellten enthält.

Für Aufklärung wäre ich dankbar!
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arbeitszeitbemessung

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