#17 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 15:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 3.079
Standard AW: Freistellung nach Kündigung seitens des AG

Tja was bleibt da noch zu sagen außer: Wieder was gelernt!

Nach erstem Überfliegen des genannten Utreilsauszugs macht die Begründung des BAG schon in gewisser Weise Sinn.

Ist zwar nicht schön für die AN, aber immerhin gut zu Wissen.

Danke das du das rausgesucht hast Klaus II.

Gruß
AZ
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Stichworte
freistellung, krankheit, kündigung

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