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Alt 18.08.2010, 09:10
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Standard Arbeit auf Abruf ! Altes Thema :(.......

Hallo Zusammen ,

nachdem in den letzten Tagen ausgiebig über Arbeit auf Abruf und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall diskutiert wurde möchte ich ein altes Thema rauskramen...Leider sind meine Frau und ich noch nicht viel weiter gekommen . Folgender Sachverhalt :
Meine Frau arbeitet seit September 2009 als Geringfügig Beschäftigte . Bei der Einstellung wurde mündlich abgesprochen das Sie jeden Freitag arbeitet da nur an diesem Tag unsere Tochter unterzubringen ist.Alternativ hätte meine Frau auch Mittwochs arbeiten können .
Im Februar teilte meine Frau dem Arbeitgeber mit das Sie schwanger sei. Ab diesem Zeitpunkt war nichts mehr wie es war.
Zuerst wurden die Arbeitsstunden von 8 auf 5 heruntergefahren . Dann wurde Ende April eine neue Mitarbeiterin (ebenfalls geringfügig) eingestellt welche die Dienste meiner Frau Freitags übernahm .Nachdem meine Frau nicht mehr im Dienstplan berücksichtigt wurde meinte der Arbeitsgeber er hätte nicht genug zu tun .2 Wochen später wurden Ihr dann Dienste am Montag,Dienstag oder Donnerstag angeboten. Genau die Tage wo Sie nicht arbeiten kann .
Nachdem Sie sich beschwert hat wurde Sie doch für Mittwochs eingeteilt (6STD) .

Für den betreffenden Monat hat Sie 190€ für 19STD überwiesen bekommen . 10€ pro Stunde wie vertraglich vereinbart .
Für den letzten Monat hat Sie 240€ überwiesen bekommen für 24STD Arbeit .
Im Arbeitsvertrag ist keine wöchentliche bzw. monatliche Arbeitszeit festgehalten .
Greift hier nicht das dem TzBfG §12 Abs.1 ??? Und für den Ausfall der Stunden wegen zu wenig Arbeit § 615 BGB ???
Meine Frau war 6Wochen vor dem Mutterschutzwegen Schwangerschaftsbeschwerd en krankgeschrieben .Für Juni 2010 hat Sie eine Pauschale von 320€ bekommen ,16STD Arbeit und 2 Wochen krank. Für Juli 2010 wo sie 4 Wochen krank war hat sie NIX bekommen . Das kann doch wohl nicht rechtens sein !!??
Auszug aus dem Arbeitsvertrag :
Arbeitsvertrag für Beschäftigung geringen Umfangs


§ 1 Arbeitseinsatz

Der Arbeitseinsatz erfolgt aufgrund vorliegender Pflege, Betreuung und sosntiger Aufträge . Arbeitseinsätze können zu allen Tag- und Nachtzeiten , an Sonntagen und Feiertagen erfolgen .

§ 2 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält auf der Grundlage der vereinbarten Arbeitszeiten einen Stundenlohn in Höhe von 10€ .
In diesem Stundenlohn enthalten ist der monatliche Teilbetrag für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die geleisteteArbeitszeit ist in einem Einsatzbogen zu dokumentieren . Dieser bildet die Grundlage zur Ermittlung der erzielten Vergütung.

Wir haben keine Lust mehr alles so hinzunehmen . Was ist für uns der nächste Schritt ? Geld für einen Anwalt ist leider nicht vorhanden . Klage beim Arbeitsgericht einreichen ???
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