#3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 09:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 7.867
Standard AW: Arbeit auf Abruf ! Altes Thema :(.......

Hallo,
wieviel Stunden hat sie denn nun Freitags gearbeitet? Und das war doch so auch ausgemacht?

Also würde ich mich darauf beziehen und danach entsprechend Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall) fordern.

Das kann man ja erstmal schriftlich gegenüber dem AG tun und wenn nichts passiert geht man zum Arbeitsgericht und reicht da Klage ein, geht auch ohne Anwalt.

MfG
Matthias
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