AW: Kündigungsrücknahme seitens des AG
Hallo
Könnte ich dadurch Probleme mit der BA bekommen (Sperrzeit)?
Es handelt sich um keinen sperrzeit-begründenden Akt. Allerdings könnte ein schießwütiger Sachbearbeiter beim Arbeitsamt das erst mal anders sehen. Vorausgesetzt, Sie teilen den Umstand der AfA mit. Also ... *räusper* ... Sie wissen schon... (was übrigens nicht unrechtens wäre)
Schließlich ist eine Kündigungsrücknahme seitens des AG wie ein erneutes vertragsangebot.
Absolut korrekt.
Allerdings ist hier ein Diskussionsforum, wo Meinungen geäußert werden. Verbindliche Zusicherungen gibt es bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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