
17.08.2010, 09:45
|
|
Erfahrener Benutzer
|
|
Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 1.070
|
|
AW: Gleichbehandlungsgesetz
Zitat:
Zitat von niemand
Hallo,
ich kenne nur ein Gleichbehandlungsgesetz und das ist das AGG.
Das AGG hat aber einen komplett anderen Inhalt als du glaubst. Hier der Link AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Gesetz sagt also nicht daß ein AG alle Mitarbeiter gleich behandeln muss, sondern nur, daß er wegen der oben angeführten Gründe keine Unterschiede machen darf. ER darf also nicht fürs Plaletten schieben allen Männern 1000€ bezahlen aber allen Frauen 1200€. Er darf aber Frau Müller 1600€ zahlen und Herrn Maier 1500€ und Frau Shmitz die gerade erst angefangen hat 1400€ wenn er nicht an einen Tarif gebunden ist.
|
Moin,
Diskriminierungsverbote finden sich vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für das Arbeitsrecht, im allgemeinen Zivilrecht und Beamtenrecht, aber auch im Betriebsverfassungsgesetz (§ 75), Sozialgesetzbuch IX (§ 81 Verbotene Benachteiligung von Schwerbehinderten), GG (Art. 3 Abs. 3), EG-Vertrag (Art. 141 Lohngleichheit von Männern und Frauen).
GB
__________________
Als der Gerechtigkeit die Augenbinde abgenommen wurde, stellte sich heraus, dass sie blind war. Zarko Petan
|