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Alt 16.08.2010, 18:29
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Standard AW: Arbeit auf Abruf ! Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Hallo

Zitat:
Zitat von LeifHH Beitrag anzeigen
Meine Frau arbeitet als geringfügig Beschäftigte wöchentlich 8Stunden .
Zitat:
Zitat von matthias Beitrag anzeigen
Lies mal das:
TzBfG - Einzelnorm
und natürlich ist das nicht OK dass man ihr nichts überweist.

IMHO stehen ihr sogar 10h die Woche zu, wenn nichts vereinbart ist.
Wenn regelmäßig 8 Stunden gearbeitet werden, wäre das auch der fortzuzahlende Lohn. Nicht 10 Stunden.

Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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