
16.08.2010, 18:29
|
|
Erfahrener Benutzer
|
|
Registriert seit: 27.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5.554
|
|
AW: Arbeit auf Abruf ! Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Hallo
Zitat:
Zitat von LeifHH
Meine Frau arbeitet als geringfügig Beschäftigte wöchentlich 8Stunden .
|
Zitat:
Zitat von matthias
Lies mal das:
TzBfG - Einzelnorm
und natürlich ist das nicht OK dass man ihr nichts überweist.
IMHO stehen ihr sogar 10h die Woche zu, wenn nichts vereinbart ist.
|
Wenn regelmäßig 8 Stunden gearbeitet werden, wäre das auch der fortzuzahlende Lohn. Nicht 10 Stunden.
Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
|