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Hallo, mir stellt sich folgende Problematik, zu der vielleicht ein User einen Rat weiß:
Mein Arbeitgeber wird am 30.09. seine unternehmerische Tätigkeit einstellen und den Betrieb an einen anderen Unternehmer übergeben. Alle Angestellten sollen vom neuen Arbeitgeber übernommen werden, haben aber noch Urlaubsansprüche beim alten Arbeitgeber, die der neue Arbeitgeber nicht gewährleisten will. Aus diesem Grund habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß ich es nicht - wie in den vergangenen Jahren meiner Tätigkeit - dazu kommen lassen will, daß mein Urlaub erneut verfällt und notfalls alle noch bestehenden Urlaubsansprüche im September nehmen werde, da er auch nicht signalisiert hat, Resturlaub anderweitig zu vergüten. Daraufhin sprach mir mein Arbeitgeber mündlich die fristlose Kündigung aus und forderte mich zum Gehen auf. Ich gab also meinen Firmenschlüssel ab und verließ das Unternehmen. Mir ist bewußt, daß ein Arbeitgeber die fristlose Kündigung nicht mündlich aussprechen kann. Ihm wurde das wohl auch klar, weswegen er mich zunächst am darauffolgenden Montag schriftlich wegen meines Fernbleibens von der Arbeit abmahnte und mich dann am Dienstag schriftlich kündigte, weil er so wörtlich "mein unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit nicht dulden könne". Vorsorglich hat er das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.09. gekündigt, sollte seine fristlose Kündigung unwirksam sein. Ich bin aber zwischenzeitlich seit Dienstag bis einschließlich 22.08. arbeitsunfähig geschrieben und habe ihm auch die notwendige Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung per Einschreiben eingereicht. Es war geplant, daß ich ab dem 23.08. für zwei Wochen in den Urlaub gehe, das entsprich 8 Arbeitstagen bei einer 4-Tage-Woche. Mehr Urlaub wollte mein Arbeitgeber nicht bewilligen, da er wegen seiner Geschäftsaufgabe eine Übergabeinventur vorbereiten muß und deshalb ab dem 05.09. eine allgemeine Urlaubssperre verhängt hat. Das bedeutet also, das weder ich noch meine Kollegen bis zur Geschäftsaufgabe unsere restlichen Urlaubsansprüche geltend machen können. Da in den letzten drei Jahren bereits 68 Urlaubstage bei mir verfallen sind und ich es in diesem Jahr nicht wieder soweit kommen lassen wollte, habe ich auf Gewährung meines gesamten Urlaubsanspruchs im September bis zu seiner Geschäftsaufgabe bestanden, worauf mir der Arbeitgeber mündlich die fristlose Kündigung aussprach. Ich bin nun absolut unsicher, ob ich am 05.09. das Arbeitverhältnis wieder aufnehmen muß und was mit meinen restlichen Urlaubsansprüchen sowie meinen Ansprüchen auf Vergütung meiner Überstunden geschieht und ob ich trotz Kündigung Anspruch auf Gehaltszahlung für den Monat August habe? Sollte ich ggfls. Kündigungsschutzklage einreichen? Soweit ich weiß, muß dies innerhalb von drei Wochen nach Kündigung geschehen? Wie kann ich vermeiden, noch einmal in die Firma zurück zu müssen? Das Vertrauensverhältnis zu diesem Arbeitgeber ist nachhaltig gestört; ich erhielt in den drei Jahren meiner Beschäftigung ein Einkommen unterhalb der Hartz IV-Grenze, verzichtete zu seinen Gunsten jedes Jahr auf meine Urlaubsansprüche, weil diese wegen Saisonarbeit kaum umsetzbar waren. Der Arbeitgeber zeigte auch kein Interesse an einer langfristigen Urlaubsplanung zu Beginn des Jahres, wie ich es von bisherigen Arbeitgebern gewohnt war. Ich gehe auch davon aus, daß das Arbeitsamt mich für 12 Wochen beim Bezug von ALG I sperren wird, da die Kündigung fristlos vom Arbeitgeber erfolgte und gerade diesen zu erwartenden Schritt finde ich pervers, da ich mir ja nichts zuschulden kommen ließ, sondern lediglich vermeiden wollte, daß mein Urlaubsanspruch einfach so zu Gunsten meines Arbeitgebers verfällt. Wer weiß Rat? Vielen Dank. Geändert von frischgefeuert (16.08.2010 um 19:23 Uhr). |
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| fristlose kündigung |
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