#6 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5.555
Standard AW: Sonderurlaub bei Tod des Vaters

Hallo buntbär+

Zitat:
Zitat von buntbär+ Beitrag anzeigen
tod/beerdigung der eltern zählt regelmäßig dazu. 1 tag ist auf jedenfall drin, ggf. auch mehr, wenn wirklich der 616 bemüht werden muss. tv begrenzen bzw. definieren i.d.r. den anspruch auf bezahlte arbeitsbefreiung auf basis des 616
Was hat der § 616 BGB mit dem Anspruch auf eine Freistellung zu tun?

Nix.

Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an