
16.08.2010, 17:01
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 27.08.2009
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AW: Sonderurlaub bei Tod des Vaters
Hallo buntbär+
Zitat:
Zitat von buntbär+
tod/beerdigung der eltern zählt regelmäßig dazu. 1 tag ist auf jedenfall drin, ggf. auch mehr, wenn wirklich der 616 bemüht werden muss. tv begrenzen bzw. definieren i.d.r. den anspruch auf bezahlte arbeitsbefreiung auf basis des 616
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Was hat der § 616 BGB mit dem Anspruch auf eine Freistellung zu tun?
Nix.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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