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Hallo, ich hätte gleich mal einpaar Fragen.
Mein Arbeitgeber wollte mir kündigen und hat mich daraufhin erstmal zu mitte Mai freigestellt. Die Freistellung ist weder wiederruflich noch unwiederruflich erfolgt. Zu einer Kündigung kam es bis dato nicht, da ich einpaar Tage nachdem ich die Freistellung erhalten habe, meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe das ich Schwanger bin. Mein AG hat dann über das Amt für Arbeitsschutz versucht eine Genehmigung zu bekommen mir doch trotz Mutterschutz kündigen zu können. Dieser Antrag wurde agelehnt und auch der Betriebsrat hat vorher bei der Anhörung der Kündigung ebenfalls nicht zugestimmt. Nun das Problem: Es kaum raus das mein Baby eine schwere Krankheit hat, welche es nicht überleben wird, was bei mir dazu geführt hat das ich einen Schwangerschaftsabbruch habe vornehmen lassen. Ich mußte das Kind in der 16 Schwangerschaftswoche tod gebähren. Dies fällt aber soweit ich weiß trotzdem noch unter den Begriff Fehlgeburt, womit ich keinen Anspruch auf den Mutterschutz bzw. ein beschäfitungsverbot habe. Weiß jemand in wie weit ich verpflichtet bin meinen AG über den Schwangerschaftsabrruch in Kentniss zu setzen, bzw. ob es hier bestimmte Fristen gibt die ich einhalten muß??? Oder sollte ich mich trotz Freistellung Krankschreiben lassen, oder spielt dies gar kein Rolle??? Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe Maja |
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| freistellung, schwangerschaft |
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