#6 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 21:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Zuhause ist da wo ich mich wohlfühle
Beiträge: 1.830
Standard AW: Schwangerschaftsabbruch währen Freistellung

prima,
dann will der BR nur, das du zeit heraus zögerst.
Dem Arbeitgeber jedoch mitteilen, das du nicht mehr schwanger bist, bist du zu verpflichtet.
Der Mutterschutz endet spätestens 18 Wochen nach der Entbindung (§ 6 Abs 2 Satz 2 MuSchG) Gruß

meistermacher
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
freistellung, schwangerschaft

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an