Urlaubsanspruch bei Eintritt vor 01.07.2010
Hallo
habe ein ähnliches Thema bereits gefunden, fand aber die Aussagen nicht ganz befriedigend.
Bei meinem konkreten Fall fand der Arbeitseintritt zum 14.06.2010 (also weit vor dem 01.07.2010) statt.
Somit ist nach Verstreichen der Wartezeit (6 Monate) zum 14. bzw. 15.12.2010 ein Urlaubsanspruch vorhanden.
Die Frage ist nun, wie viele Tage Urlaub sind das bei einem vertraglich geregeltem Urlaubsanspruch von 32 Tagen.
Laut Firma 16,5 Tage für die 6 Monate, oder nach meinem Verständnis 32 Tage, da ja nach Ablaufen der Wartezeit der volle Jahresurlaub, also 32 Tage anfällt.
Und wenn es 32 Tage sind, müssen mir die Differenztage
(da 32 Tage ab 16. Dezember ja bis Jahresende nicht nehmbar sind) bzw. der volle Urlaubsanspruch im Jahr 2011 (bis März) gewährt werden?
Danke im Voraus!
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