AW: Verfallen Urlaubstage nach Ausbildung?
Hallo
Wenn Sie jetzt schon ein gutes (Arbeits- bzw) Ausbildungszeugnis in der Tasche haben, dürfen Sie sich gerne mit dem AG anlegen. Im besten Falle nach Ende der Befristung oder ggf bereits jetzt über eine einstweilige Verfügung über das ArbG, wenn Sie den bereits (nachweislich?) bewilligten Urlaubszeitraum im August sichern wollen. Vor allen Dingen, wenn der AG nicht alle Arbeitgeber kennt, bei denen Sie sich später bewerben wollen.
Es ist nie falsch, einen Fachanwalt einzuschalten.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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