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Alt 05.08.2010, 11:36
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Standard AW: Grenzen eines Honorarvertrages - Pflicht zur Beschäftigung nach TVöD

Hallo,

der § 1 des TVöD sollte da auch schon weiterhelfen:

http://www.gew.de/Binaries/Binary338...%20Jan2009.pdf

In Anbetracht der Fragestellung: Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte (400-EUR-Jobs) fallen unter den TVöD, nicht aber "kurzfristig Beschäftigte" nach § 8 Abs.1 Nr. 2 SGB IV.

Gruß
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honorarvertrag, tarifvertrag

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