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Alt 04.08.2010, 16:07
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Standard AW: kauf. Ang. Handwerk- Minusstunden vom Urlaub abziehen

Zitat:
Zitat von Userin2010 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die schnellen Tipps...

Also habe schon alle möglichen nicht dingend notwendigen Sachen wie Ablage, Hompage usw. in Angriff genommen...

Das früher Feierabend machen habe ich nicht von mir aus entschieden sondern auf Anweisung...bin gerne bereit länger zu arbeiten

Mir geht es ja vorallem darum das mein Chef meine Minusstunden mit dem Jahresurlaub verrechnen möchte.
Ich weis auch nicht ob einem Arbeitnehmer nicht sogar eine gewisse Urlaubstageanzahl per Gesetz vorgeschrieben sind (Erholungsurlaub). Habe gehört das einem AN 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub zustehen...?

Hier vielleicht noch ein Auszug aus meinem Arbeitsvertrag:

"Die Arbeitszeit beträgt wird - soweit tarifvertraglich nicht anders geregelt - flexibel gestaltet. Sie beträgt im Durchschnitt eines Jahres ...Stunden im Monat. Mehrstunden und Minusstunden werden in einem Arbeitszeitkonto erfasst. Die Obergrenze für Plus- und Minusstunden beträgt jeweils 100 Stunden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der positive Saldo auszuzahlen. Besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein negativer Saldo, den die Arbeitsnehmerin zu vertreten hat, gilt das dafür gezahlte Arbeitsentgeld als Vergütungsvorschuss und wird mit fälligem Verdienst ab Bekanntwerden des Ausscheiden aufgerechnet.
also danke für den Auszug aus deinem AV,
daraus entnehme ich, das du ein flexibeles Arbeitszeitkonto hast. Minusstunden sind somit möglich.
Wenn du auf Anweisung Minusstunden aufbaust, und diese bis zur Beendigung deines Arbeitsverhältnisses nicht abbauen kannst, und Sie in der verantwortung deines Arbeitgebers liegen hast du nicht zu befürchten.
Wichtig ist nur im extremfall, das du beweisen mußt, dass dein Arbeitgeber dir die Anweisung gegeben hat, früher zu gehen. Also führe Buch darüber, wann du früher gehen mußtest, und das dieses die Anweisung deines Chefs war, und Buch darüber wann du früher gegangen bist, weil du es für erforderlich angesehen hast (Geburtstag Oma, Goldhochzeit, etc.)

Mit Urlaub gegenrechnen ist unzulässig.
Urlaubsanspruch nach Gesetz, siehe Bundesurlaubsgesetz, sind 24 Werktage (mo-sa) also 4 Wochen wenn du sie am Stück nehmen würdest, hiervon müssen 2 Wochen zusammenhängend gewährt werden (§ 7 BUrlG).

Fest steht aber auch nach deinem AV das du bis zu 1o Stunden täglich Arbeiten kannst, wenn viel zu tun ist (Jahresabschluß, Sturmschäden, etc.), um die minusstunden aufzuholen und bis zu 100 Plusstunden zu erwirtschaften.
Erst bei erreichen der Grenze (-100; +100) gilt für dich die Regelarbeitszeit (meine Interpretation), das heißt früher gehen bei minus 100 ist nicht und länger bleiben bei plus 100 auch nicht; es sei denn hierfür ist auch irgendwo in deinem AV was geregelt.

LG
Meistermacher
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Stichworte
abzug, minusstunden, tarifvertrag, urlaub

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