#1 (permalink)  
Alt 31.07.2010, 18:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.07.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 4
Standard Änd.Wiedereing.-nun ärztl.Eignungsuntersuchun g

Nach einem längeren teilstationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Tagesklinik hat Mitte Juli 2010 meine Wiedereingliederung angefangen.
Mein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung ist mit Datum 27.05.2010 beim entsprechenden Amt eingegangen.
Anfang letzter Woche wurde der Wiedereingliederungsantra g nach Rücksprache mit meinem Arzt geändert (verlängert, ausgeweitet und Tätigkeit ohne Telefon).
Es lief nicht alles wirklich rund (Kein Ansprechpartner für mich da, einfach Arbeit zugeteilt, ohne Rückfrage was zu schaffen sei, auf meinen Hinweis, dass ich die zusätzlich eingehenden emails nicht noch in zur Zeit 2 Stunden bearbeiten könne, bekam ich die Antwort "Wer soll es denn sonst tun?" Daraufhin habe ich mich an den Integrationsfachdienst gewand und der Integrationsfachdienst hat meinen Vorgesetzen per email (Vorgesetzter im Urlaub) zusammen mit mir um ein Gespräch gebeten, was ca. Mitte August stattfinden soll. Dann soll die Wiedereingliederungsmaßna hme mal mit dem AG besprochen werden, damit die WEG Erfolg hat.
Ich arbeite in einem großen Unternehmen (Bereich Finanzen) Nun habe ich gestern seitens unserer Personalabteilung eine Aufforderung bekommen, am Montag bei einer Betriebsärztin zu einer ärztlichen Eignungsuntersuchung vorzusprechen. Gründe sind a) die Änderung der WEG sowie die Einschränkung der Tätigkeit (ohne Telefondienst). Zu letzterem werden detaillierte Angaben benötigt (Grundsätzlich gehören Telefonate zum Arbeitsplatz, wird aber für mich als sehr belastend empfunden und soll deshalb für die Dauer der Wiedereingliederung entfallen - es sind aber ausreichend Kollegen da, die während der WEG das Telefon übernehmen könnten.
Außerdem soll ich noch ärztliche Unterlagen, Krankenhausbericht etc. mit vorlegen. Diese Unterlagen habe ich nicht. Bekommt man als Patient auch nicht.
Kann der Betriebsarzt nun noch einen sep. Attest von meinem behandelnden Psychiater verlangen? Was sollte drinstehen und was nicht?
Kann der Betriebsarzt darauf bestehen, selbst mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen? (Möchte ich eigentlich nicht)
Den Krankenhausbericht (ist wahrscheinlich wenn schon fertig - beim behandelnden Arzt) möchte ich dem Betriebsarzt nicht vorlegen lassen. Bin ich dazu verpflichtet?
Meine erstmal letzte Frage:
Mein "neuer" Wiedereingliederungsplan, der nun bis dato vom Arbeitgeber noch nicht genehmigt wurde, würde am Montag starten, mit 2 Stunden täglich statt wie im ersten WEG-Plan mit 3 Stunden.
Wie habe ich mich denn am Dienstag zu verhalten, wenn mir noch nichst vorliegt, oder mitgeteilt wurde?
Ich bin bis dato davon ausgegangen, dass während der Wiedereingliederung Einschränkungen bestehen dürfen, nach dem Schreiben der Personalabteilung bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher.
Vielen Dank für Euer Interesse und ich hoffe, ich bekomme ein paar Antworten und Tips, denn die kann ich kurzfristig gut gebrauchen.
Scary
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
betriebsarzt, wiedereingliederung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an