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Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler

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Alt 31.07.2010, 09:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 5.052
Standard AW: Konkurrenz zum bisherigen Arbeitgeber

Hallo

Ich halte die Vereinbarung inkl. Vertragsstrafe für unwirksam. Bei der Kohle, über die wir hier sprechen, sollte man aber ein paar gute Euro in einen Fachanwalt investieren.

Auch wenn die Klausel unwirksam ist, darf man natürlich nicht die Kundendatenbank kopieren / mitnehmen oder über Geschäftsgeheimnisse plaudern. Es spricht aber nichts dagegen, Kunden, an die man sich erinnert, später zu akquirieren oder ggf jetzt schon mal darauf hinzuweisen, daß man bald für einen anderen Stall rennt...

Gruß,
LeoLo
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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