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Alt 30.07.2010, 14:39
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Frage Kündigung ohne Grund und Gehaltskürzung

Hallo!

Zum Sachverhalt:
Ich habe einen auf unbefristete Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag seit 16.10.2008 mit der Unternehmens Niederlassung in Berlin als Assistentin der Geschäftsleitung für einen Geschäftsbereich der gesamten Unternehmensgruppe. Der ständige Einsatz/Arbeitsort befindet sich in den Geschäftsräumen der Niederlassung in Hamburg.
Die Arbeitszeit beträgt 40 Std./Wo. (= 176,67 Std. im Monatsmittel).
Das Gehalt beträgt monatlich X.000 € brutto zuzüglich einer Überstundenpauschale in Höhe von monatlich Y00 € brutto = insgesamt monatlich € X.Y00 brutto. Diese Vereinbarung beinhaltet die Abgeltung aller anfallenden Überstunden. Ein Anspruch auf Zahlung von Urlaubs und/oder Weihnachtsgeld oder sonstiger Leistungen besteht nicht.
Mit den genannten Bezügen sind alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abgegolten.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.


Zum 01.10.2008 war der Geschäftsführer, für den ich tätig war, neu eingestellt worden und, wie jetzt auch im Arbeitszeugnis festgehalten wurde, eine neue übergeordnete Verwaltungseinheit eingerichtet worden für den gesamten Geschäftsbereich der Unternehmensgruppe mit vier Standorten, die als Zentrale für die Niederlassungen Berlin, Dresden, Hamburg und Mikulov geführt wurde. Mein Chef hat mich dann zum 16.10.2008 eingestellt und einige Monate später kam noch ein weiterer Mitarbeiter als Tender-/Projektmanager für die Verwaltungseinheit hinzu. Die Einstellungsgespräche hat mein Chef geführt, die Verträge kamen aber von der Holding in Berlin und wurden auch an diese zurückgeschickt, der Vertragspartner im Arbeitsvertrag war aber die Niederlassung Berlin.

Am 27.05.2010 hat der Geschäftsführer (mein Chef), der Mitgeschäftsführer in den Niederlassungen Berlin und Hamburg war, sich mit dem Unternehmensleiter geeinigt, aus dem Unternehmen auszuscheiden und direkt im Anschluss an das Gespräch habe ich die schriftliche fristgerechte Kündigung zum 30.06.2010 bekommen, deren Empfang ich vor Ort quittieren musste. In der Kündigung war kein Grund aufgeführt worden, jedoch teilte man mir mündlich mit, dass mein Chef sich vom Unternehmen getrennt hat und aus diesem Grund mein Arbeitsplatz nicht mehr weiter besetzt würde. Die Frage, ob meine Verwendung in einer anderen Abteilung oder in einer anderen Niederlassung möglich sei, wurde für den Zeitpunkt verneint. Der Unternehmensleiter hat mich sofort unwiderruflich freigestellt unter Anrechnung der noch offenen Urlaubsansprüche. Ich musste unter Aufsicht meine Sachen packen und sofort das Gebäude verlassen. Mein Kollege ist noch immer im Unternehmen und weiterhin in und für die Niederlassung in Hamburg tätig.

Ich habe Kündigungsschutzklage eingereicht, da die Niederlassungen alle mehr als 5 Angestellte beschäftigen und für die „betriebsbedingte“ Kündigung kein wichtiger Grund vorliegt, da alle Niederlassungen aktuell Neugeschäft aufbauen. Die Kündigung ist somit aus meiner Sicht sozial ungerecht und rechtsunwirksam.

Hinzu kommt, dass man mir mit der letzten Gehaltsabrechnung die vertraglich vereinbarte Überstundenpauschale von Y00 € gekürzt hat. Dieser Betrag ist aus meiner Sicht fester Gehaltsbestandteil, da er pauschal für jeden Monat, unabhängig von der Zahl der geleisteten Überstunden vereinbart war und die Stunden im Betrieb nicht mitgeschrieben wurden. Gegen die Gehaltskürzung habe ich binnen 10 Tagen im Unternehmen Einspruch eingelegt.

Ein gutes Zeugnis mit einer Dankens- und Bedauernsformel habe ich inzwischen erhalten, wenn es auch nicht vollumfänglich meinen Tätigkeitsbereich wiedergibt.

Ich würde mich freuen, wenn jemand zur Aussicht auf den Gewinn der Kündigungsschutzklage und der Zahlung der Arbeitsvergütung Stellung nehmen könnte.

Gibt es vielleicht ein paar hilfreiche Argumente für den Gütetermin, den ich ohne Anwalt wahrnehme, obwohl die Beklagte sich eine Fachanwältin für Arbeitsrecht genommen hat?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
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