AW: Kündigung ohne Grund und Gehaltskürzung
Hallo
Eine übergeordnete Verwaltungseinheit ist schon mal ein starkes Indiz dafür, daß alle AN zu berücksichtigen sind. Somit dürfte die Küschutzklage schon mal nicht ins Leere laufen. Die Überstundenpauschale dürfte einfach einzuklagen sein. Bzgl der mangelhaften Sozialauswahl kann man kaum Prognosen wagen. In der Regel schüchtert der Richter erst mal beide Seiten ein und stellt ihnen in Aussicht, daß sie verlieren könnten. Dann schlägt er einen Vergleich vor.
Gruß,
LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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