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Hallo - ich wieder............
jetzt habe ich eine Frage zur Fahrtkostenerstattung für die Strecke Wohung/Arbeitsstätte im Januar wurden mir mit dem Gehalt die Kosten für Monatskarte ausgezahlt von Februar bis April hatte ich kostenfrei das Geschäftsauto, weil ich ab da in einer anderen Niederlassung war im Mai hatte ich ebenfalls das Geschäftsauto, hier aber dann mit der 1% Regelung im Juni wurde mir dann wieder die Monatskarte bezahlt und Ende Juni hab ich ja dann meine Kündigung bekommen und war wieder in der Hauptverwaltung eingesetzt ich habe Anfang Juli den Beleg für meine Monatskarte abgegeben heute nun bekomme ich meine Gehaltsabrechung und der Betrag für die Fahrtkosten ist nicht abgerechnet schriftlich ist nie etwas vereinbart worden - gibt es so etwas wie ein Anspruchsrecht, weil bisher immer gezahlt wurde???? zur Info noch - seit de 16.07. bin ich krank geschrieben LG Sonne |
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