qualifiziertes Arbeitszeugnis - wie lange Anspruch
Guten Tag,
in unserem Unternehmen haben wir folgende Situation: Viele langjährige MA (20 Jahre Betriebszugehörigkeit und teilweise über 35 Jahre) möchten aufgrund des Inhaberwechsels Zeugnisse ausgestellt bekommen. Das ein Rechtsanspruch besteht ist klar, die Zeugnisse sollen auch erstellt werden. Problem bei einigen der Mitarbeiter ist aber, dass die ehemaligen Vorgesetzten, die die Arbeit einschätzen konnten, gar nicht mehr im Unternehmen sind und die jetzigen Chefs die Leute evtl. von den letzten 3 oder 10 evtl. auch 15 Jahren einschätzen können, aber nicht länger. Daher ist es natürlich nicht so einfach, ein qualifiziertes Zeugnis zu erstellen. Liegt jetzt der "schwarze Peter" allein beim Arbeitgeber? Ist ist nicht im eigenem Interesse, ein Zeugnis abzufordern, wenn ich die Abteilung wechsel oder mein Vorgesetzter geht? Gibt es eine Verjährungsfrist? Es wird schon mit dem Einklagen per Rechtsanwalt gedroht, aber einen Nachweis, dass die AN in den 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ein Zeugnis haben wollten, gibt es nicht. Was ist mit dem Zeitraum, den niemand mehr real einschätzen kann? Bitte um Hilfe, wie wir uns verhalten sollen. Sollen auch wir einen Anwalt einschalten? Wir möchten eigentlich im guten Einvernehmen eine Lösung finden.
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