|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
lt. Bundesurlaubsgesetz besteht unter § 5 Teilurlaub ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Was versteht man unter "vollen Monat"? Ist hier der Monat vom ersten bis letzten des Monats gemeint? Mein Ferienarbeiter arbeitet 4 Wochen vom 16.08. - 10.09.2010 - ein weiterer Ferienarbeiter vom 02.08. - 30.09.2010. Welche Urlaubsansprüche haben sie nach dem Gesetz? Für baldige Antwort vielen Dank. |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|