AW: Urlaubsanspruch als Ferienarbeiter
Ein Voller Monat ist halt ein voller Monat ;-)
Gemeint ist nicht der Kalendermonat, also es muss nicht vom 1. bis letzen des Monats gehen, sondern kann auch vom 9. bis zum 8 des Folgemonats gehen.
Also hat der 1. kein Anspruch der 2. einen Anspruch von 1/12 des üblichen Jahresurlaubs.
Trotzdem könnte man dem 1. ja eine kleine Anerkennung zugestehen und beim 2. sollte man vielleicht wg. dem 1 fehlenden Tag nicht 1 Monat Urlaub abziehen. Wenn ihr das bei mir machen würde, käme ich sicher nicht wieder :-)
MfG
Matthias
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