Arbeiteszeiterhöhung von 40 auf 48 Wochenstunden
guten Tag,
ich arbeite als Disponent in einer zentralen Leitstelle die dem LAndkreis unterstellt ist! Diese ist so wie es der Gesetzgeber vorschreibt mit 2 Personen,mit mir also einem Feuerwehrmann, der die Befähigung als Oberbrandmeister im feuerwehrtechnischen Dienst hat und einem Rettungsassistenten! Nun will unser Landrat um Kosten zu sparen, unsere Wochenarbeitszeit von derzeit 40 Wochenstunden auf 48 Wochenstunden anheben! Begründung ist im TVöD, der Anhang zu §9 Block B. "Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen"
Da steht die Summe aus Vollarbeitszeit und faktorisierter Bereitschaftszeit darf die Arbeitszeit nach §6 Abs.1 nicht überschreiten!
NUn kann ich mich entsinnen, dass es mal eine Klage gab in der es bei den Ärzten drum ging, dass Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit ist und diese auch so zu behandeln ist, also 1:1 angerechnet wird! Kann mir jemand sagen ob das bei der Leitstelle auch zutrifft! Und dann habe ich noch im Netz gelesen, da steht "Protokollerklärung zu § 9:
Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit" was ja die Arbeit in der Leitstelle ist.
vielen Dank im Vorraus
Geändert von karmanndriver (30.07.2010 um 09:42 Uhr).
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