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Alt 30.07.2010, 15:35
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Standard AW: Mitbestimmung Arbeitszeit nach Elternzeit

Der Antrag auf Teilzeit wurde schon in meiner Schwangerschaft gestellt. Er wurde auch in dieser Zeit genehmigt. Ich habe auch in dieser Zeit,vor meinem Mutterschutz auch so gearbeitet,wie oben beschrieben 3 Tage in der Woche. 6 Stunden.
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