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Hallo
Zitat:
Es gab da mal ein Urteil des BAG. 1981. Da wurde auch nicht etwa verboten, mehr Urlaub fix vorzuschreiben, sondern als rechtens erachtet, daß eine BV 3/5 des Jahresanspruchs festlegen darf. Dieses Urteil geistert nun gerne durch die virtuelle Welt und verbreitet Unwissen. Wie "stille Post". Jeder erzählt's ein wenig schöner und blumiger. Und am Ende heißt es: der AG darf nur 3/5 vorgeben... Da empfehle ich immer gerne das Urteil des LAG Düsseldorf. 11 Sa 378/02 . Interessante Lektüre. http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/be...sa/0378-02.pdf Gruß, LeoLo
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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