Zitat:
Zitat von InesB
Hallo!
Kann ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen während eines Krankengeldbezug (länger als 6 Wochen krank) behalten?
Falls der Arbeitgeber dies gestattet ist dieser Sachbezug dann vom Arbeitgeber zu versteuern und SV abzuführen?
LG
|
Hallo, ines B
Das Recht zur priaten Nutzung eines überlassenen Dienstwagens besteht auch in Zeiten der Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen gem. § 616 BGB oder wegen Krankheit, sofern sich aus den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nichts abweichendes ergibt. Es endet im Falle einer längeren Krankheit grundsätzlich mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitra umes, es sei denn, AG und AN haben etwas anderes vereinbart.
Gruß FS