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Alt 11.07.2010, 18:28
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Standard AW: in Ausbildung - außerordentliche/fristlose Kündigung ohne Abmahnung (keine erhalten?)

Zitat:
Zitat von Möhrchen Beitrag anzeigen
die Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung muss am 4. Tag nach Beginn der Erkrankung dem Arbeitgeber vorliegen; damit ist nicht der 4. Tag nach Ausstellung gemeint. Da Du seit Montag krank gewesen bist, hätte die AUB am Donnerstag vorliegen müssen; der Montag (oder jeder beliebig andere Tag) danach war definitiv zu spät.

Möhrchen
Hallo Miasanmia,
Möhrchen hat es doch genau erklärt.
Halte Dich einfach demnächst daran. Und noch was: Wenn der AG am ersten Tag die Krankmeldung haben will, dann kann er auch das verlangen. Ich könnte das in Deinem Fall, solltest Du weiter so agieren, sogar verstehen...
LG Lotte
__________________
Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
Josef Joffe

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Stichworte
abmahnung, ausbildung, kündigung

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