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Hallo!
Ich arbeite in einem großen Unternehmen, wo der der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie gilt. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40Stunden in der Woche. Im Tarifvertag seht sinngemäß: "dem Mitarbeiter stehen 30 freie Arbeitstage zu" , ... "Arbeitstage sind alle Kalendertage an dem der Mitarbeiter regelmäßig arbeitet" , und "Schichtarbeiter haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Arbeiter die nur einschichtig arbeiten". Ich arbeite folgende Schicht: MO........DI........MI... .....DO........FR........ SA........SO FS.........FS.......SS... .....SS........NS 6-14......6-14....14-22....14-22....22-24....0-6 8Std......8Std....8Std... ...8Std.....2Std......6St d Der Betriebsrat berechnet meinen Urlaubsanspruch mit Arbeitsschichten. Er kommt auf 30 Tage Urlaub. Mit der Begründung: Ich als Schichtarbeiter habe den selben Urlaubsanspruch wie ein Mitarbeiter der nur 1-schichtig arbeitet. Um 6Wochen durchgängig frei zu haben benötige ich nur 30 Urlaubstage, weil ich in 6Wochen 30Schichten arbeite. Ich habe den Betriebsrat darauf aufmerkasam gemacht, das der Urlaubsanspruch in Kalendertagen berechnet wird. Demzufoge hätte ich einen Urlaubsanspruch von 36 Tagen. Der Betriebsrat meinte nur, das ich froh sein kann, weil ich bei der Nachtschicht nur einen Urlaubstag brauche, um 2Kalandertage frei zu haben. Wie kann ich dem Betriebsrat begreiflich machen, das ich, wenn ich 6Wochen durchgängig frei machen will, 36 Urlaubstage (Kalendertage) benötige? Vielen Dank Kamotte |
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| Stichworte |
| kalendertag, schichtarbeit, urlaubsanspruch |
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