Was ist denn konkret arbeitsvertraglich vereinbart, als Tätigkeit und Eingruppierung? Passt das mit der neuen Tätigkeit noch zusammen?
Wenn du dem
PR das nicht glaubst solltest du dich mal individuell selber juristisch beraten lassen.
Man kann hier nur allgem. Hinweise geben, nicht auf den konkreten Fall genauer eingehen, den man nicht kennt.
Du hast natürlich Anspruch auf das was vereinbart ist und solange sich der AG in dem Rahmen bewegt kann er natürlich dir Arbeit zu weisen "wie er will". Solange das nicht in Willkür oder Bossing sich ausweitet natürlich, was aber dann u.U. auch schwer zu beweisen ist.
Was eine mitbestimmungspflichtige Versetzung wäre regelt das Personalvertretungsgesetz , davon gibt es 17 verschiedene, da müsste man auch mal konkret nachlesen (Kommentar usw.) aber das wird dein
PR ja wohl aus dem efef kennen.
MfG
Matthias