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Hallo,
ich konnte leider keine auf mein Problem zutreffende Beiträge über die Suchfunktion finden. Zuerst einmal die Fakten: Ich bin bei einer GmbH als Konstrukteur angestellt und war kürzlich mit meinen Kollegen als Austeller auf einer Messe. Wir sind Montag morgens losgefahren und erst Donnerstag Abend wieder in der Heimatstadt eingetroffen. In meinem Vertrag steht "Teilnahme an Messen und Ausstellungen nach Absprache" und "Reisekosten werden im Rahmen gesetzlich erlaubten erstattet". Sonst ist zu diesem Thema nichts vermerkt. Ich musste nicht selbst fahren und das Hotel wurde von der Firma bezahlt. Allerdings wird in meiner Gehaltsabrechnung sonst auf nichts eingegangen. Keine Überstunden, keine sonstigen Extras. Meine Frage bezieht sich jetzt auf meine weiteren Ansprüche. Von einer früheren Firma war ich es gewohnt für eine "Dienstreise" eine Extravergütung zu erhalten. Die Zeit von Abfahrt bis Wiedereintreffen in der Firma galt als Arbeitszeit. Extravergütung im Sinne von bezahlten Überstunden oder Freizeitausgleich. In wie fern stehen mir vom Arbeitsrecht denn Freizeitausgleich oder Überstunden zu bei so einer Dienstreise? Kann mir jemand zB mit gesetzlichen Verordnungen oder Paragraphen helfen? MfG realG83 |
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| dienstreise, vergütung |
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